Wer mit Aktien handelt, der verfolgt in aller Regel eine Gewinnerzielungsabsicht. Solche Gewinne ergeben sich aus ausgeschütteten Dividenden und der Wertsteigerung der gehandelten Wertpapiere. Aber wie sieht es mit der Versteuerung dieser Gewinne aus? Als renommierte Kanzlei kennt sich das Team von Trimborn . Partner, ein Steuerberater in Düsseldorf, bestens mit der Thematik aus. In diesem Beitrag erhaltet ihr einen Überblick, wie ihr Aktiengewinne richtig versteuern könnt und was es dabei zu beachten gibt.
Inhaltsverzeichnis
Wie hoch fallen die Steuern auf Kapitalerträge aus?
Die in Deutschland gültige Kapitalertragssteuer schlägt mit einem Prozentsatz von 25 % auf den erwirtschafteten Gewinn zu Buche. Dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag (circa 1,3 % des Kapitalertrages) und für Mitglieder der Kirche die Kirchensteuer. Letztere ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, liegt aber zwischen 2 % und 2,2 % des Kapitalertrages. Damit zahlt ihr je nach Wohnsitz und Kirchenzugehörigkeit insgesamt zwischen 26,375 % und 27,995 % Steuern auf die erwirtschafteten Gewinne.
Wie versteuere ich meine Aktiengewinne richtig?
Wenn es um Steuern geht, können Fehler schnell teuer werden. Daher möchten Aktionäre Ihre Kapitalerträge natürlich von vornherein richtig versteuern. Daher ist es umso angenehmer, dass es sich bei der Kapitalertragssteuer um eine sogenannte Quellensteuer handelt. Sie wird direkt an der Quelle abgeführt. In der Regel geschieht das direkt beim genutzten Broker oder der Bank, über die die Wertpapiere gehandelt werden. Das macht den Umgang damit sehr einfach und unbürokratisch. Wer eine Steuererklärung abgibt, muss die Kapitalerträge aus besagten Geschäften auch nicht mehr gesondert aufführen. Diese Regelungen gelten allerdings nur, wenn ihr über eine/n in Deutschland ansässige Bank/Broker handelt. Wer ein Auslandsdepot besitzt, muss deutlich genauer auf die korrekte steuerliche Abwicklung achten. Zum eigenen Schutz ist daher auch eine mögliche Doppelbesteuerung im Auge zu behalten. Diesen Sonderfall behandeln wir in diesem Beitrag jedoch nicht weiter.
Verluste tun weh – senken aber die Steuerlast
In (hoffentlich wenigen) Ausnahmefällen kommt es dazu, dass ihr mit einem Aktiengeschäft einen Verlust einfährt. Doch aus steuerlicher Sicht bleibt in so einem Fall zumindest eine gute Nachricht: Ihr könnt die erwirtschafteten Verluste gegen die erzielten Gewinne rechnen und so die Steuerlast senken. Verkauft ihr also eine Aktie mit 5.000 € Gewinn und eine weitere mit 700 € Verlust, bleiben unter dem Strich 4.300 € Gewinn übrig. Diesen gilt es nach den oben aufgeführten Regeln zu versteuern. Auch dieser Vorgang passiert bei nahezu alle Brokern vollautomatisch. Im Hinterkopf behalten solltet ihr nur die folgende Grundregel: Gewinne und Verluste können nur dann steuermindernd untereinander verrechnet werden, wenn sie aus der gleichen Anlageklasse stammen. Es ist also nicht möglich einen Verlust aus Aktiengeschäften mit dem Gewinn aus einem Anleihegeschäft steuerlich zu kompensieren.
Steuern sparen mit dem Sparer-Pauschbetrag
Auch bei Kapitalerträgen gibt es einen Freibetrag, bei dem auf eine grundsätzliche Besteuerung verzichtet wird. Wer Kapitalerträge von weniger aus 801 Euro im jeweiligen Jahr realisiert, der kommt ohne jede Steuerlast davon. In dem Fall kann also der komplette Gewinn für sich beansprucht werden. Um von dieser Regelung zu profitieren, muss beim jeweiligen Broker ein sogenannter Freistellungsauftrag eingerichtet werden. Bei den meisten Online-Brokern ist das aber mit wenigen Klicks erledigt.
Wozu wird die Anlage KAP der Steuererklärung benötigt?
Bis hierher scheint die richtige Handhabung der Besteuerung von Aktiengewinnen sehr einfach. Aber wozu gibt es da noch die Anlage KAP in der Steuererklärung? Diese Frage wird häufig gestellt und hat in jedem Fall ihre Berechtigung. Grundsätzlich ist das Ausfüllen der Anlage KAP für die meisten Aktionäre nicht notwendig. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, in denen nicht darauf verzichtet werden sollte: Wer beispielsweise ein Aktiendepot im Ausland besitzt, der wird von den oben beschriebenen Automatismen nicht erfasst. In dem Fall müssen die Kapitalerträge hier gesondert aufgeführt werden. Auch wer seinen Freistellungsauftrag vergessen hat oder aufgrund seines Jahreseinkommens in besondere Versteuerungsklassen fällt (beispielsweise Günstigerprüfung), sollte die Anlage KAP ordnungsgemäß ausfüllen. So kann von weiteren Steuervorteilen profitiert werden.
Fazit zur Versteuerung von Aktiengewinnen und Dividenden
Wer Kapitalerträge aus Aktiengeschäften erwirtschaftet, der muss damit rechnen etwas mehr als ein Viertel davon als Steuer abzuführen. Depots und Banken aus Deutschland übernehmen die steuerliche Abwicklung für Ihre Kunden. Sie bieten aber über den automatisierten Service hinaus noch wichtige Stellschrauben, die justiert werden sollten: Der Sparer-Pauschbetrag muss immer zusätzlich hinterlegt werden. Das sorgt dafür, dass bei Einzelpersonen die ersten 801 € realisierter Gewinn im Jahr steuerfrei bleiben. Ehepaare können sogar die ersten 1.602 € steuerfrei realisieren. Aufpassen müssen Anleger, die mit ausländischen Depots arbeiten: Denn die zu entrichtende Steuer wird nicht automatisch an das deutsche Finanzamt abgeführt. Außerdem kann es durch geltende Gesetze im Land des Brokers dazu kommen, dass Kapitalerträge möglicherweise doppelt versteuert werden. Nur in diesem und weiteren Sonderfällen ist das Ausfüllen der Anlage KAP der Steuererklärung noch notwendig.
Wenn das erwirtschaften von Aktiengewinnen doch nur mal so simpel wäre, wie die steuerliche Handhabung selbiger. Wir wünschen weiterhin ein glückliches Händchen und viel Erfolg am Kapitalmarkt.
Welche Steuerthemen interessieren euch sonst noch? Wusstet ihr bereits, wie ihr Aktiengewinne richtig versteuern könnt?
Lasst mir gerne ein Kommentar da. Ich würde mich sehr darüber freuen!
Liebe Grüße
Eure Sara „Finanzpilotin“ ♡ in Zusammenarbeit mit Timborn . Partner
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Hi,
das Abführen der Steuern bei einem inländischen Broker ist eigentlich schon fast eine selbstlaufende Nummer, insbesondere dann wenn man eine vorausgefüllte Steuerklärung hat ist selbst das Thema Freibetrag unerheblich wenn man kurz die Kapitalerträge des oder der vorhandenen Broker nachträgt.
Spannender fände ich vielmehr, wie sieht die Steuer(rückforderung) aus, wenn man z.B. Aktien aus der Schweiz, Frankreich oder anderen Ländern hält. Hier gibt es ja unterschiedliche Wege und auch die Broker verhalten sich unterschiedlich.
Ebenso interessant, was muss ich alles dokumentieren, wenn ich einen Broker im EU-Ausland habe, weil ich z.B. REITS haben will die hierzulande aufgrund des unsäglichen MIFID Prozesses nicht gehandelt werden können.
Hi,
eben, weil es für jeden Broker und jedes Land anders gehandhabt wird ist es schwierig das zu pauschalisieren und in meinen Augen empfiehlt es sich dann bei einem bestimmten Land ggfs. selber zu recherchieren oder einen Steuerberater zur Hilfe zu ziehen. Ich selbst bin keine Steuerberaterin, sondern lediglich privat an Finanzen interessiert. Ein Broker im Ausland macht die Steuern in Deutschland unnötig kompliziert, ich selber nutze daher nur deutsche Broker.